Kunstwerkverständnis

Versucht man eine Grundlage für die Definition eines Kunstwerkes zu finden, ist es prinzipiell relevant, sich als erstes mit der Etymologie des Wortes zu beschäftigen und auf dieser aufzubauen: „Kunst kommt von Können oder Kennen her (bzw. von althochdeutsch „kunnan“, T.S.) (…), vielleicht von beiden, wenigstens muß sie beides in gehörigem Grad verbinden. Wer kennt, ohne zu können, ist ein Theorist, dem man in Sachen des Könnens kaum trauet; wer kann ohne zu kennen, ist ein bloßer Praktiker oder Handwerker; der echte Künstler verbindet beides.“[1]

Werk hingegen kommt aus dem griechischen von (Ϝ)ὲργον und bedeutet Werk, Tat oder Arbeit. Im Althochdeutschen lässt sich dann „werc“ finden, das so viel wie Tätigkeit oder Ergebnis bedeutet. Die Bedeutungsspanne ist also relativ groß, denn sie reicht von einer (aktiven) Tätigkeit bis zum vollendeten Ergebnis.

Betrachten wir diesen Umstand aus Sicht eines Musikwissenschaftlers des 21. Jahrhunderts drängen sich neben den von Herder schon hervorgehobenen Bedeutungen „kennen, wissen“ auch die Bedeutung von „können“ als Hilfsverb für den Potentialis auf. Dabei geht es darum ein mögliches Geschehen darzustellen. Gerade in moderner klassischer Musik scheint mir dieser Aspekt des Kunstwerks immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Die möglichen Interpretationen unterschiedlicher Musiken oder musikalischer Konzepte beanspruchen auf dieser Grundlage als Kunst zu gelten. Auch hier muss ein Können und Kennen vorliegen, um mit einem Konzept oder einer Komposition andere anregen zu können, aber die Bereicherung um die mögliche Anregung ist (für unsere Zeit) entscheidend. Die Möglichkeit von einer (im weitesten Sinne musikalischen) Idee angeregt zu werden,[2] ist somit das entscheidende Kriterium etwas als Kunst zu bezeichnen.

Ich plädiere also für ein offeneres Verständnis des Werkbegriffs im Kunstwerk, das sich aus seiner Etymologie herleiten lässt und sowohl die Arbeit, das vollendete Werk im üblichen Gebrauch, die (aktive) Tätigkeit (als Umsetzung im Ereignis) als auch die vollendete Tat (als abgeschlossenes Ereignis) inkludiert.

Wer weiterlesen möchte, kann das hier tun:
Zum Kunstwerkbegriff – allgemein gefasste Kernaussagen meiner wissenschaftlichen Arbeiten in diesem Bereich


[1] J. G. Herder, S.95.
[2] Zu dieser Definition gehört dann beispielsweise auch noch „4’33’’ “ von Cage